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Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND NUTZUNGSBEDINGUNGEN


Die vorliegenden Allgemeinen Nutzungsbedingungen (ANB) sollen die Modalitäten der Vermarktung und des Verkaufs von Fahrscheinen, die innerhalb des Netzes der Compagnie des Autobus de Monaco genutzt werden können, sowie die Modalitäten der Nutzung und der Reise an Bord festlegen.

Artikel 1 - DEFINITIONEN


Die "CAM" bezeichnet die Compagnie des Autobus de Monaco.

Der "Kunde" bezeichnet den Käufer oder Inhaber eines Fahrscheins.

Der "Fahrschein" stellt einen Vertrag zwischen dem Kunden und der CAM dar. Er muss bei jeder Nutzung des Verkehrsnetzes der CAM aufbewahrt und bei Kontrollen vorgezeigt werden.

Er kann in verschiedenen Formen gekauft und entwertet werden:

  • auf einem Papierträger, der von der Konsole eines Busses oder des Busschiffs ausgestellt wird.
  • auf einem kontaktlosen Medium, mit dem ein Beförderungsvertrag geladen und wieder aufgeladen werden kann :

Das Medium wird durch eine kontaktlose Langzeit-Chipkarte (CSC) oder durch eine kontaktlose Kurzzeit-Kartonkarte (BSC) dargestellt. Die CSC ist eine namentliche Karte außerhalb der Unternehmenskarte. Sie enthält das Passfoto, den Namen, den Vornamen und die Kundennummer ihres Benutzers. Die BSC ist ein anonymes Kartenmedium,

  • per Bankkarte über das Open-Payment-System,
  • auf einem dematerialisierten Träger (Typ Handy/Smartphone) über die mobile Anwendung Monapass, Anzeige eines oder mehrerer QR-Codes auf dem Bildschirm .


Das "Entwertungsgerät" ist ein Gerät, das in den Bussen an jeder Tür angebracht ist und mit dem man seinen Fahrschein entwerten kann.

Artikel 2 - Geltungsbereich


Die vorliegenden AGB betreffen alle gekauften und gültigen Fahrscheine, die im gesamten Netz genutzt werden können, unabhängig davon, ob sie von der CAM oder von einem ihrer Partner im Falle interoperabler Fahrscheine (TER SNCF, Lignes d'azur usw.) oder über die Monapass-Anwendung ausgestellt wurden, sowie die zu diesem Zweck verwendete Bankkarte des Kunden.

Das öffentliche Verkehrsnetz der CAM ist an den Haltestellen und auf der Website detailliert beschrieben. www.cam.mc.
Es umfasst 6 reguläre Linien, 4 Expresslinien, 1 Transportdienst auf Abruf (ClicBus), 2 Nachtlinien und den Bootsbus.

Artikel 3 - KAUFMODALITÄTEN UND ZUGANGSFORMULARE


3.1. DIE VERSCHIEDENEN VERKAUFSSTELLEN

Die Fahrscheine können verkauft werden:

  • An Bord der Busse und des Wasserbusses
  • In einer Verkaufsagentur :

Espace de vente - 24 rue du Gabian - 98000 Monaco.
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) von 8:30 bis 16:30 Uhr.
Kontakt: +377 97 70 22 22
Mail: contact@cam.mc

  • In unserem Online-Shop : www.cam.mc - Rubrik Online-Shop
  • Über die mobile Monapass-Anwendung.



3.2. DIE ZUGÄNGLICHEN ARTEN VON PÄSSEN

Die Tarife der CAM-Fahrscheine sind in Euro angegeben und können auf Beschluss der Fürstlichen Regierung geändert werden. Sie sind auf unserer Website sowie auf unseren verschiedenen Kommunikationsmitteln verfügbar.

Die Auswahl an Fahrscheinen und ihre Preise variieren je nach Art des PASS und seiner Verkaufsstelle.

Drei Hauptkategorien von PASS sind zugänglich:

  • PASS mit einer oder mehreren Fahrten für einen oder mehrere Nutzer ;
  • PASS Abonnement (von Tages- bis Jahreskarte) für einen Nutzer ;
  • Sonderpässe für besondere Kategorien von Nutzern, die bestimmte Kriterien und Nachweise erfordern.


3.3. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Im Folgenden werden die Zahlungsbedingungen je nach Ort des Kaufs dargestellt:

  • Im Fahrzeug beim Fahrer und Abholer: Die Bezahlung im Fahrzeug beim Fahrer und Abholer erfolgt ausschließlich in bar (Euro). Es kann ein Nachnahmebetrag verlangt werden.

Der Fahrer händigt dem Fahrgast dann ein Papier aus, das als Fahrschein gilt, oder ein BSC für Mehrfachreisen, das bei jedem Einsteigen und für jeden anwesenden Fahrgast zu entwerten und während der gesamten Fahrten aufzubewahren ist.

  • An Bord mit Bankkarte - Open payment: Der Kunde kann seine Fahrt bezahlen, indem er seine Bankkarte in den kontaktlosen Zahlungsbereich des Entwerters hält.

Seine Bankkarte wird dann zu seinem Fahrschein. Der Kunde wird nur nach und nach mit der Anzahl der Fahrten und damit der Anzahl der Entwertungen belastet, die er in einem bestimmten Zeitraum vorgenommen hat, bis er die täglichen, wöchentlichen oder monatlichen Obergrenzen erreicht, die in der Tarifordnung vorgesehen sind.
Tatsächlich berechnet das System den richtigen Preis, ohne den Preis des PASS zu überschreiten, der dem Nutzungszeitraum entspricht.
Die Kosten der Fahrt und die Optimierung des Tarifs werden auf der CAM-Website präsentiert. Eine Plattform, die über unsere Website zugänglich ist. www.cam.mc ermöglicht es dem Nutzer, die Abbuchungen seiner Bankkarte täglich zu überwachen.
Dieses Zahlungsmittel ist für maximal 6 Personen pro Bankkarte gültig.

  • In der Verkaufsagentur: Die Bezahlung der in der Verkaufsagentur gekauften CAM-Fahrscheine und interoperablen Fahrscheine (Fahrscheine für mehrere Netze der Region) erfolgt in Euro durch Barzahlung mit allen akzeptierten Mitteln (Bank- oder Postscheck, Bankkarte, Bargeld) zu dem am Tag des Kaufs geltenden Tarif oder per Lastschrift (siehe 3.4.). Es werden nur Bankschecks akzeptiert, die von einem in Monaco oder Frankreich ansässigen Bankinstitut ausgestellt wurden. Der Fahrschein wird vor Ort ausgestellt. Er wird auf einer CSC oder BSC codiert.

  • Im Onlineshop: Die Zahlungen erfolgen ausschließlich per Kreditkarte über das sichere Bankmodul. Der Kunde muss über ein Kundenkonto und eine CSC verfügen, die ihm zuvor von einem Empfangsmitarbeiter der Handelsagentur CAM ausgehändigt wurde. Anschließend richtet er über die Website www.cam.mc seinen Online-Kundenbereich ein. Er kann dann seine Fahrscheine direkt auf seine CSC laden und aufladen, indem er seine Kartennummer angibt. Die Aktivierung seines Produkts erfolgt, wenn er ein Entwertungsgerät im Bus passiert. Das Gerät zeigt dann "Chargement de Titre" (Fahrschein laden) an. Sobald der Ladevorgang abgeschlossen ist, muss der Fahrschein entwertet werden.

  • Über die mobile Anwendung MONAPASS: Diese Anwendung wird von der Direktion für digitale Dienste betrieben, die über ihre eigenen C.G.V.U. verfügt. Ihre Schnittstelle ermöglicht insbesondere den Kauf von CAM-Fahrkarten. Der Nutzer der mobilen Anwendung muss ein Kundenkonto einrichten. Er kann Fahrscheine anonym oder namentlich kaufen oder seine CAM-Produkte importieren, indem er sein Kundenkonto in die Anwendung zurückversetzt und seine Kundennummer eingibt. Bei dieser letzten Option kann das importierte Produkt nur über die mobile Anwendung genutzt werden und verschwindet dann aus dem CSC, seine Karte verfügt nicht mehr über das Produkt.

Die Zahlungen erfolgen ausschließlich per Kreditkarte über das sichere Bankmodul.

3.4. SONDERBESTIMMUNGEN FÜR TITEL MIT MONATLICHER ABBUCHUNG

Das Jahresabonnement für den CAM-Transport "Jedermann" ist ein Pauschalbetrag, der nach zwei Formeln zur Auswahl bezahlt werden kann:

- entweder die Barzahlung,
- oder die monatliche Abbuchung.

Die monatliche Abbuchung ist nur in der Agentur möglich.
Die Abbuchung erfolgt in 12 Monatsraten zu dem am Tag des Kaufs gültigen Tarif. Die erste Monatsrate ist beim Kauf des Fahrscheins bar zu zahlen, gefolgt von 11 weiteren identischen Raten. Jede Abbuchung erfolgt am 12. des Monats (Änderungen vorbehalten).

Der Zahler kann ein anderer sein als der Abonnent, der den CAM-Jahresfahrschein besitzt. Er muss volljährig sein.

Alle Vorgänge, die sich auf die Abbuchungen auswirken, müssen unbedingt vor dem Ende eines jeden Monats registriert werden, damit sie am 12. des Folgemonats wirksam werden.

Im Falle einer Änderung seiner Bankverbindung muss der Zahler dies der Handelsagentur mitteilen. Er füllt in diesem Fall eine neue Einzugsermächtigung aus und legt eine Bankverbindung oder eine RIP vor, die seinen neuen Daten entspricht, so dass es zu keiner Unterbrechung im Rhythmus der Abbuchungen kommen kann.

Im Falle einer unbezahlten oder zurückgewiesenen Lastschrift (außer bei technischen Problemen, die nicht dem Zahler zuzuschreiben sind) oder im Falle einer Unterbrechung des Abbuchungsrhythmus aufgrund einer Änderung der Zahlungsbedingungen (Änderung der Bankverbindung oder Änderung des Zahlers) gehen die "Kosten für unbezahlte Lastschriften" und "Bearbeitungsgebühren" zum geltenden Tarif zu Lasten des Zahlers, der die ausstehenden Beträge innerhalb von 8 Tagen an die CAM-Handelsagentur zahlen muss. Andernfalls wird das Produkt gesperrt, und das Unternehmen behält sich das Recht vor, Rechtsmittel einzulegen.

Artikel 4 - Die Gültigkeitsdauer der Beförderungsausweise


4.1. GÜLTIGKEITSDAUER EINES PASSES AUF EINEM CSC ODER BSC

Für jeden 1- oder Mehrfahrten-PASS beträgt die Gültigkeitsdauer des Produkts 2 Jahre und 10 Monate.

Bei Monats-, Quartals- oder Jahresabonnements wird das Produkt am Tag seiner ersten Validierung an einem Entwerter im Zug aktiviert. Das Datum des Gültigkeitsendes wird zum Zeitpunkt der Validierung auf dem Entwerter angezeigt.

Nur für Schulabonnements werden die Gültigkeitsdaten beim Kauf festgelegt und mitgeteilt.

Der Kunde kann ein Abonnement oder einen Fahrschein vorzeitig aufladen (bevor die Karte leer ist oder das Abonnement abläuft).

Wenn das laufende Abonnement abläuft, wird der aufgeladene Titel bei der ersten Validierung aktiviert, wodurch die Laufzeit des neuen Abonnements beginnt.

4.2. GÜLTIGKEITSDAUER EINES ÜBER DIE ANWENDUNG MONAPASS ERWORBENEN PASSES.

Für jeden 1-Fahrten-Pass, Mehrfahrten-Pass, Gruppen-Pass und 24-Stunden-Pass muss der Nutzer sein Produkt aktivieren, wenn er es vor dem Einsteigen in einen Bus nutzen möchte.

Beim Kauf, für jeden PASS für 7 Tage und mehr, wählt der Nutzer das Datum der Aktivierung.

Die Gültigkeitsdauer von Multi-Tickets ist unbegrenzt.

Die Gültigkeitsdauer von Kalender-Pässen beginnt ab ihrer Aktivierung für die im PASS vorgesehene Dauer (24 Stunden, 7 Tage, monatlich, vierteljährlich und jährlich).

Artikel 5 - MODALITÄTEN FÜR DIE BENUTZUNG DER FAHRKARTE


5.1. VALIDIERUNGSBEDINGUNGEN

Die Fahrscheine der CAM sind im gesamten Netz gültig. Unabhängig vom Fahrschein kann der Kunde innerhalb von 30 Minuten nach der ersten Entwertung kostenlos eine oder mehrere Verbindungen auf allen Linien und in alle Richtungen herstellen, indem er den Fahrschein bei jedem Einstieg direkt an den Entwertern entwertet.

Der Kunde muss über einen Fahrschein verfügen, ihn entwerten, ihn während der gesamten Fahrt aufbewahren und ihn bei Kontrollen vorzeigen, unabhängig von der Form des Fahrscheins (Papierfahrschein, BSC und CSC, Bankkarte, QR-Code...).

  1. Nur der an Bord gekaufte PASS für eine Fahrt kann nicht entwertet werden. Er wird vom Fahrer ausgestellt und muss vom Kunden während der gesamten Fahrt und darüber hinaus bei Umsteigen aufbewahrt werden.

  1. Der kontaktlose Fahrschein BSC, CSC, CB oder QR-Code muss an einem der an Bord installierten Entwerter vorgezeigt werden, um seine Entwertung zu bestätigen. Der Fahrschein muss bei jedem Einstieg entwertet werden, andernfalls handelt es sich um eine illegale Fahrt.

  1. Wenn mehrere Reisende denselben Mehrfahrtenpass benutzen möchten, müssen sie das folgende Verfahren anwenden:
    • Für Pässe für mehrere Fahrten auf CSC und BSC: Sie entwerten mehrere Fahrten direkt am Entwerter;
    • Für Pässe, die über die Monapass-Anwendung gekauft wurden: Sie aktivieren und scannen den/die QR-Code(s), der/die der richtigen Anzahl von Fahrgästen entspricht/entsprechen.
    • Dasselbe gilt für die Bankkarte (auf 6 Reisende pro Karte beschränkt).


Falls die Validierung nicht durchgeführt werden konnte, muss der Reisende es erneut versuchen und sich, falls dies nicht gelingt, beim Fahrer melden, um die Situation zu bereinigen.

5.2. DIEBSTAHL ODER VERLUST DER KARTE

5.2.1. Diebstahl oder Verlust einer BSC

Es erfolgt keine Rückerstattung. Es wird außerdem darauf hingewiesen, dass der Kunde gemäß der geltenden Vorschrift nicht ohne gültigen Fahrschein im monegassischen Netz reisen darf. Der Kunde ist daher verpflichtet, sich einen neuen Fahrschein zu besorgen.

5.2.2. Diebstahl oder Verlust eines CSC

Bei Verlust oder Diebstahl einer CSC muss sich der Kunde an die Handelsagentur wenden. Jede Verlust- oder Diebstahlmeldung in Bezug auf die kontaktlose Karte führt zur Sperrung der Karte, die danach nicht mehr verwendet werden kann.
In diesem Fall wird eine neue CSC ausgestellt, wobei die Kosten für ein Duplikat zum gültigen Tarif gegen Vorlage eines Identitätsnachweises zu entrichten sind. Alle auf der alten Karte vorhandenen CAM-Fahrscheine werden auf die neue Karte übertragen. Es erfolgt keine Erstattung der CAM-Fahrscheine für Reisen zwischen dem Datum des Verlustes oder Diebstahls und der Ausstellung der neuen Karte.

Es wird außerdem darauf hingewiesen, dass der Kunde gemäß den geltenden Vorschriften nicht ohne gültigen Fahrschein im monegassischen Verkehrsnetz reisen darf. Der Kunde ist daher verpflichtet, sich einen Fahrschein zu beschaffen, wenn er nicht sofort nach dem Verlust eine neue Karte ausstellen lässt.

5.2.3. Diebstahl oder Verlust des Telefons, das die MONAPASS-Produkte besitzt, oder Wechsel des Mobiltelefons.

Im Falle eines Diebstahls, Verlusts oder Handywechsels steht in der Monapass-Anwendung ein Verfahren zur Wiedererlangung von Fahrkarten zur Verfügung. Dazu müssen Sie die FAQ von Monapass beachten.


5.3. FEHLFUNKTION DES KONTAKTLOSEN ELEKTRONISCHEN MEDIUMS

5.3.1. Fehlfunktion der BSC

Wenn der Fahrschein bereits bei der ersten Benutzung defekt ist, wird er in der CAM-Handelsagentur gegen Vorlage des Kaufbelegs gegen einen identischen Fahrschein ausgetauscht.

Wenn die BSC defekt, aber angebrochen ist und keine Anzeichen von Beschädigung aufweist, wird sie in der Geschäftsstelle gegen Vorlage des Kaufbelegs gegen eine Karte ausgetauscht, die die Dauer und/oder die Anzahl der verbleibenden Fahrten enthält.

Wenn die BSC beschädigt ist, wird sie weder umgetauscht noch erstattet.

5.3.2. Fehlfunktion der CSC

Wenn die CSC defekt ist und keine Anzeichen von Beschädigung aufweist, wird in der CAM-Handelsagentur kostenlos eine neue Karte ausgestellt.

Wenn die Karte abgelaufen ist, kann der Kunde in der Geschäftsstelle unter Vorlage der abgelaufenen Karte und seines Personalausweises kostenlos eine neue CSC erhalten. Die darauf befindlichen Produkte werden auf das neue Medium übertragen.

Wenn die CSC beschädigt wurde, muss der Kunde eine neue kontaktlose Chipkarte zum geltenden Tarif des Duplikats ausstellen lassen. Die auf der alten Karte vorhandenen CAM-Fahrscheine werden auf die neue Karte übertragen.

HINWEIS: Für beide Arten von Medien ist eine technische Frist von 48 Stunden seit der letzten Validierung vielleicht erforderlich, um die Aufladung des/der auf der defekten Karte vorhandenen Fahrscheins/e vorzunehmen.

5.3.3. Fehlfunktionen der MONAPASS-Anwendung und des Telefons
Im Falle einer Fehlfunktion der Monapass-Anwendung steht Ihnen ein Kundenservice unter der E-Mail-Adresse contact@monapass.mc nur zur Verfügung. Dieser Service wird so schnell wie möglich eine Lösung anbieten.
Wenn der Kunde ein anderes Problem mit der Hardware des Telefons hat (Batterie, Netz oder Bildschirm), muss er seine Reise entweder beim Fahrdienstleiter oder durch Entwertung mit seiner Kreditkarte regeln.

5.4. FOLGEN BEI NICHTBENUTZUNG DER KARTE UND DER PRODUKTE

Bei vollständiger oder teilweiser Nichtbenutzung eines Fahrscheins kann keine Rückerstattung verlangt werden.

Artikel 6 - KÜNDIGUNG DES JAHRESABONNEMENTS


Der Kunde kann unter den folgenden Bedingungen die Kündigung der bezahlten Jahresfahrscheine beantragen.

6.1. KÜNDIGUNG DES JAHRESABONNEMENTS MIT MONATLICHER ABBUCHUNG.

Der Jahresfahrschein mit monatlicher Abbuchung wird automatisch um 12 volle Monate zu dem am Fälligkeitsdatum geltenden Tarif verlängert.

  1. Während dieses 2. Jahres wie auch für die folgenden Jahre kann der Fahrschein vom Kunden ohne Angabe von Gründen unterbrochen werden, wobei jeder angefangene Kalendermonat geschuldet bleibt.

  1. Der Kunde kann sein Abonnement jedoch in folgenden Fällen im Laufe des ersten Jahres kündigen:
    • Tod des Inhabers der kontaktlosen Karte,
    • lange Krankheit von mehr als 6 Monaten,
    • Umzug außerhalb von Monaco und den angrenzenden Gemeinden,
    • Wechsel des Arbeitsplatzes oder der Niederlassung in ein Gebiet, das nicht von der CAM bedient wird,
    • Verlust der Erwerbstätigkeit.


In allen Fällen muss der Kündigungsantrag schriftlich eine Woche vor Ende des Kalendermonats an den Verwaltungs- und Finanzdienst der CAM unter folgender Adresse gerichtet werden:
CAM - SERVICE ADMINISTRATIF ET FINANCIER -, 4-6 avenue Albert II - Zone F - 98000 MONACO.
Die Dienste bestätigen den Empfang und bestätigen die Beendigung des Abonnements zum 1. Tag des Folgemonats. Der Kunde muss sich im Geschäftsshop melden und die CSC abgeben, damit die Dienste das Produkt stornieren und eventuell das Medium zurückerhalten.

Die Abbuchung wird ausgesetzt, aber es wird keine Rückerstattung gewährt. Jeder angefangene Monat ist in voller Höhe fällig.

6.2. KÜNDIGUNG DES JAHRESABONNEMENTS GEGEN BARZAHLUNG.

Der Antrag auf Kündigung des Jahresabonnements muss vom Kunden 15 Tage im Voraus per Post gestellt werden und einen Beleg enthalten.

Dieses Schreiben muss direkt an die folgende Adresse gerichtet werden: CAM - SERVICE ADMINISTRATIF ET FINANCIER -, 4-6 avenue Albert II - Zone F - 98000 MONACO.

Nach Eingang und Prüfung wird der Kündigungsantrag von den Diensten berücksichtigt. Der Kunde ist verpflichtet, seine CSC-Karte vorzulegen, um die Stornierung des Produkts zu registrieren und gegebenenfalls den Datenträger an CAM zurückzugeben.

Die Rückerstattung des zu viel gezahlten Betrags an den Kunden wird von CAM am Tag der tatsächlichen Kündigung vorgenommen. Dieser Rückerstattungsbetrag wird unter Berücksichtigung der vom Kunden gezahlten Jahreskosten für das Abonnement abzüglich des nächstgelegenen Tarifs, der dem Zeitraum der tatsächlichen Nutzung entspricht, bemessen.

Artikel 7 - DIE KONTROLLE DER TITEL


Wenn kein Titel vorhanden ist oder dieser nicht validiert wird, befindet sich der Nutzer in einer irregulären Situation.

Die Kontrollteams der CAM sind dafür zuständig, die geltenden Vorschriften zu kontrollieren und durchzusetzen. Diese werden in den Bussen ausgehängt.

Auch die nicht ordnungsgemäße Verwendung von CAM-Fahrkarten stellt einen Betrug dar, der die gleichen Konsequenzen nach sich zieht.

Artikel 8 - BORDREGELUNGEN


Jeder Nutzer ist verpflichtet, die in den Bussen ausgehängten Bordregeln zu befolgen. Diese sind auch auf der Internetseite der CAM verfügbar.

Sie betreffen :

  • die Regeln der Zivilcourage,
  • die Bedingungen für die Nutzung des Busses: Rechte und Pflichten,
  • die zu befolgenden Verhaltensregeln.


Die Transportpolizei ist für ihre Anwendung und Einhaltung verantwortlich.

Artikel 9 - SCHUTZ PERSÖNLICHER DATEN


Die gesammelten Informationen werden elektronisch verarbeitet. Sie sind für die Bearbeitung Ihres Antrags und die Verwaltung Ihrer Akte unerlässlich.

Die kontaktlose Karte aus Kunststoff kann einen oder mehrere Fahrscheine enthalten. Die persönlichen Daten der persönlichen Fahrscheine werden nicht im Mikrochip gespeichert. Er enthält: das Geburtsdatum und das Profil (z. B. Einwohner über 60 Jahre, unter 26 Jahre, alle Altersgruppen) sowie die Gültigkeitsdauer des Mediums, die auch auf der Quittung angegeben ist, die dem Kunden bei der Anmeldung ausgehändigt wird. Der Name, Vorname und das Foto des Inhabers werden nur auf die Karte gedruckt, aber nicht im Chip gespeichert.
Die namentlichen Daten des Kunden können gegebenenfalls auf begründeten und spezifischen Antrag der veranstaltenden Behörde an diese weitergegeben werden.

Gemäß dem geänderten Gesetz Nr. 1.165 vom 23. Dezember 1993 über den Schutz personenbezogener Daten haben Sie das Recht, auf die Sie betreffenden Informationen zuzugreifen und sie zu berichtigen.

Jede diesbezügliche Anfrage muss formuliert werden:

  • Vor Ort bei der Handelsagentur der CAM: 22 rue du Gabian - 98000 MONACO.
  • schriftlich an den Geschäftssitz: 4/6 avenue Albert II - ZONE F - 98000 MONACO.


Die für die Einrichtung eines Online-Kontos erforderlichen Daten werden vom Kunden beherrscht. Er kann sie jederzeit ändern oder löschen.

In Bezug auf die Anwendung Monapass wird der Nutzer aufgefordert, die vom Verantwortlichen für diese Verarbeitung umgesetzten Bedingungen zur Kenntnis zu nehmen -. contact@monapass.mc.


Artikel 10 - ANWENDUNG DER GVB.


Der Kauf eines im monegassischen Stadtnetz (CAM) gültigen Fahrscheins setzt die vorbehaltlose Zustimmung zu den vorliegenden Allgemeinen Nutzungsbedingungen und Tarifen voraus, einschließlich der interoperablen Fahrscheine, die von unseren Partnern vertrieben werden.


Artikel 11 - ÄNDERUNGEN DER VORLIEGENDEN AGB.


Die vorliegenden C.G.V.U. können sich jederzeit ändern. Die neueste Version der C.G.V.U. ist auf der Website sowie in den mobilen Anwendungen verfügbar.

Jeder Kauf oder jede Erneuerung eines Abonnements nach der Veröffentlichung einer aktualisierten Version der C.G.V.U. führt zu deren sofortiger Annahme.

Tarife und Änderungen von Fahrscheinen werden auf Kommunikationsmedien, online und im Verkehrsnetz einsehbar sein.

Diese Änderungen führen nicht zu einer Änderung der vorliegenden C.G.V.U., die weiterhin in Kraft bleiben.


Artikel 12 - NACHVERKAUFSKUNDENDIENST


Für alle Fragen zu Fahrscheinen und Abonnements wird der Kundendienst von der Handelsagentur der CAM verwaltet:
Compagnie des Autobus de Monaco - Commercial Shop
24 rue du Gabian
98 000 MONACO

Bei Fragen zu Vorfällen, Beschwerden, Unfällen an Bord oder an den Haltestellen wird der Kunde gebeten, sich an die Hauptgeschäftsstelle zu wenden :
Hauptsitz
4-6 avenue Albert II - Zone F -98000Monaco.
contact@cam.mc- (+377) 97 70 22 22

Für alle Anträge auf Kündigung und Rückerstattung ist die Empfängerabteilung :
Verwaltungs- und Finanzabteilung
4-6 avenue Albert II - Zone F -98000Monaco.
contact@cam.mc- (+377) 97 70 22 22

Für alle Anfragen bezüglich des Benutzerkontos in der Anwendung "Monapass" ist der Empfängerdienst :
Monapass
contact@monapass.mc



Version gültig am 1. Juli 2024